Mietrecht
Durch die Mietrechtsreform sollen Mieter und Vermieter wieder in der Lage sein, ihre Rechte und Pflichten auch ohne juristische Hilfe unmittelbar aus dem Gesetz zu entnehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Gesetzgeber die vorhanden Normen vereinfacht, neu gegliedert und diese inhaltlich modernisiert.
Übermitteln Sie uns die für die Bearbeitung Ihres Mietrechtsfalles erforderlichen Daten und Angaben in unserer virtuellen Kanzlei.
Einen ersten Überblick über die Neuerungen, die ab dem 01.09.01 in Kraft getreten sind, finden Sie in unserem Ratgeber Mierecht Teil 1. Insbesondere zur Form des Mietvertrags, zur Kaution, zur Miethöhe und zu den Betriebskosten finden Sie dort ausführliche Informationen.
Im Ratgeber Mietrecht Teil 2 finden Sie eine Übersicht der Regelungen über die Schönheitsreparaturen, über das Eintritts - und Fortsetzungsrecht bei Tod des Mieters sowie die Kündigung und weitere Regelungen, die seit der Mietrechtsreform am 01.09.2001 in Kraft getreten sind.
In unserer Mietrecht-Linksammlung finden Sie einige nützliche Hilfsmittel und Hinweise, wie z.B. den Ratgeber Mietminderung - ein Programm zur Berechnung von Mietmängel mit Angabe von Urteilen.
Wenn Sie Rat in anderen Rechtsgebieten suchen, besuchen Sie unser Portal Recht und Steuern. Hier finden Sie Ratgeber zu einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete und zu steuerlichen Themen.