Gas-Kunden der Stadtwerke Essen droht Verjährung von Erstattungsansprüchen

Wer ist betroffen?

Gas-Kunden der Stadtwerke Essen mit den Abrechnungstarifen

SOA1 oder SOA2 oder SO-LK oder SO-V

Kunden der Stadtwerke, die in den vergangenen Jahren Gas nach einem der zuvor genannten Tarife erhalten haben, stehen Rückforderungsansprüche zu. Dies gilt regelmäßig selbst dann, wenn die Abrechnung derzeit nach einem anderen Tarif (z.B. klaro!) erfolgt.

Welche Ansprüche haben die Kunden?

Aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen Seitens der Stadtwerke Essen können geleistete Zahlungen teilweise zurück gefordert werden.

Worum geht es im Einzelnen?

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.01.2010 die von den Stadtwerken Essen im Rahmen der genannten Tarife seit vielen Jahren verwendeten Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt. Für Sie als Gas-Kunden bedeutet dieses Urteil, dass die Stadtwerke Essen auch in Ihren Abrechnungen der letzten Jahre die Gaspreise nicht hätten erhöhen dürfen. Wegen der tatsächlich erfolgten Preiserhöhungen stehen Ihnen daher Rückforderungsansprüche zu. Diese können bis zu 30% der jährlichen Rechnungsbeträge ausmachen.

Die bisherigen Gerichtsverfahren

Neben dem zuvor genannten Urteil des BGH sind bereits diverse Zahlungsklagen vor dem Amts- und Landgericht Essen gegen die Stadtwerke anhängig, in denen Rückforderungsansprüche von Gas-Kunden konkret geltend gemacht wurden. Das Amtsgericht Essen hat einigen dieser Klagen bereits stattgegeben. Sofern Berufungsverfahren anhängig sind, hat das Landgericht Essen im Rahmen der bisherigen mündlichen Verhandlung ebenfalls zu verstehen gegeben, dass es die Rückzahlungsansprüche der Kläger dem Grunde nach für gegeben hält.

Achtung - es droht Verjährung!

Jeder Anspruch, der noch nicht gerichtlich geltend gemacht wurde, unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Auch mit Ablauf des Jahres 2013 werden daher Ansprüche aus einem weiteren Abrechnungsjahr verjähren.

Die Verjährung kann nur durch rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung noch in diesem Jahr aufgehalten werden. Außergerichtliche Aufforderungsschreiben o.ä. unterbrechen die Verjährung der Ansprüche nicht! Im Übrigen haben die Stadtwerke Essen nach unserer Kenntnis bisher in keinem einzigen Fall auf eine außergerichtliche Geltendmachung reagiert.

Was ist zu tun?

  • Verlieren Sie keine Zeit - reagieren Sie und überprüfen Sie Ihren Gaslieferungsvertrag und Ihre Abrechnungen sofort!
  • Gerne können Sie auch uns Ihren Gaslieferungsvertrag und Ihre Gas-Abrechnungen der letzten 5 Jahre zur Prüfung vorlegen
  • Wir berechnen unverbindlich, in welcher Höhe Ihnen ggf. ein Erstattungsanspruch zusteht und informieren Sie rechtzeitig
  • Erheben Sie ggf. noch in diesem Jahr Klage auf Erstattung zu viel gezahlter Beträge

Welches Kostenrisiko besteht?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in den allermeisten Fällen alle anfallenden Kosten. Wir kümmern uns vorab auch um die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Aber auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, lohnt sich nach unserer Auffassung die Prüfung und gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche, da im Erfolgsfall die Stadtwerke Essen auch zur Tragung sämtlicher Kosten verurteilt werden. Wir stellen Ihnen anfänglich lediglich die mit Klageerhebung einzuzahlenden Gerichtskosten in Rechnung. Wir sprechen gerne auch persönlich mit Ihnen über die Höhe der Kosten und das bestehende Kostenrisiko.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite

www.gaspreis-erstattung.de