10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

1.
Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte grundsätzlich einen Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Schadenabwicklung beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers zu tragen. Der Schädiger und dessen Versicherung schulden Ihnen den Schadensersatz. Als Geschädigter können Sie deshalb von diesen keine objektive Information und Beratung erwarten. Rechtsberatung kann Ihnen nur der Anwalt geben. Dieser erledigt die gesamte Abwicklung des Schadens in Ihrem Interesse. Er sagt Ihnen, welche Ansprüche Sie haben und sorgt dafür, daß Ihre Ansprüche in voller Höhe und schnellstmöglich durchgesetzt werden.

2.
Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen von der Versicherung des Schädigers die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadensteuerung besteht vielfach das Risiko, daß der Schaden gegen Ihre Interessen beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält. So hat auch der Verkehrsgerichtstag 1999 in Goslar Schadenmanagement durch die Versicherung eindeutig abgelehnt. Also nach dem Unfall: Erst zum Anwalt.

3.
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtigt. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe nicht höher als 2.000,- EUR) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt ausreichen.

4.
Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, daß dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, daß der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.  Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so daß Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

5.
Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Ob Ihnen hierdurch eventuell ein Wertminderungsanspruch zusteht, kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt sagen. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten eines freien Sachverständigen belegt werden. In Unkenntnis verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend EURO.

6.
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Seien Sie vorsichtig bei dem Vorschlag der Versicherung, die Reparatur in von ihr ausgewählten Werkstätten durchführen zu lassen.

7.
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich auch frei, die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

8.
Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens kann der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert verkaufen. Er ist nicht verpflichtet, mit dem Verkauf des Fahrzeuges zu warten, bis der Versicherer des Schädigers von sich aus ein Restwertangebot - welches häufig aus einem dem Geschädigten nicht zugänglichen Sondermarkt stammt - vorlegt.

9.
Grundsätzlich steht Ihnen für die Dauer der Reparatur oder im Falle eines Totalschadens für die Zeit der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges ein Mietwagen zu. Sie können statt des Mietwagens aber auch Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Fragen Sie auch hier Ihren Anwalt.

10.
Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadenregulierung.